Prüfen, ob die Konfiguration der Methode getQueryString in JSP-Einführungsdateien gültig ist

Diese Regel erkennt den Methodenaufruf. request.getQueryString() in JSP-Begrüßungsdateien eines Webmoduls. Diese Aufrufe werden markiert, damit der Benutzer die korrekte Verwendung überprüfen und Nullwerte für die Abfragezeichenfolge vermeiden kann.

In WebSphere die Methode request.getQueryString() gibt null zurück, wenn die Begrüßungsdatei direkt oder über eine Weiterleitung mit einer Abfragezeichenfolge aufgerufen wird, die nicht den Namen der Begrüßungsdatei in der URL enthält. Angenommen, die Begrüßungsdatei ist index.jspund der Benutzer gibt die URL ein (oder eine andere Systemkomponente leitet an die URL weiter): http://mycompany.com/?param=value Anschließend sendet WebSphere die Anforderung an index.jsp. Der Aufruf request.getQueryString() in index.jsp gibt jedoch null anstelle von param=value . Dies gilt nur für Begrüßungsdateien, die im Implementierungsdeskriptor web.xml definiert sind.

Der Benutzer kann den Abfragezeichenfolgenwert in einer JSP-Einführungsdatei auf drei Arten abrufen:

  1. Stellen Sie sicher, dass die URL den Namen der JSP-Einführungsdatei enthält. Ändern Sie beispielsweise die URL von: http://mycompany.com/?param=value in http://mycompany.com/index.jsp?param=value . Diese Lösung funktioniert für die Komponenten, die an die JSP weiterleiten, aber nicht für JSP-Begrüßungsdateien, auf die externe Benutzer direkt zugreifen können, die die URL direkt eingeben können, z. B. über einen Web-Browser.
  2. Der Benutzer kann die Abfragezeichenfolge abrufen, indem er request.getAttribute("javax.servlet.forward.query_string") anstelle des Folgenden Befehls eingeben: request.getQueryString() .
  3. Der Benutzer kann die angepasste Eigenschaft WebSphere festlegen. com.ibm.ws.webcontainer.provideQStringToWelcomeFile in den Eigenschaften des Web-Containers auf true . Wenn Sie diese Eigenschaft auf true setzen, ändert sich das Verhalten des Containers so, dass die Abfragezeichenfolge an die Einführungsdatei übergeben wird.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten: